Lebensversicherung als Hinterbliebenenschutz weiter sinnvoll
Düsseldorf (dpa/tmn) - Als Sparanlage sind Lebensversicherungen meist wenig geeignet. Bei anderen Produkten ist die Rendite höher, sagen Verbraucherschützer. Doch zur Absicherung der Hinterbliebenen sind sie wichtig - und das für relativ niedrige Beiträge.
Eine Lebensversicherung ist keine gute Sparanlage. Aber sie ist immer dann sinnvoll, wenn Angehörige abgesichert werden sollen. Hat der Versicherungsnehmer zum Beispiel vor seinem Tod eine Immobilie erworben, könnten die Hinterbliebenen mit dem Geld aus der Versicherung die Restschuld zahlen oder Darlehenszinsen tilgen, erläutert Frank Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für den Hinterbliebenenschutz sind arg zusammengestrichen worden, daher sollte unserer Ansicht nach ein Risikoschutz in jeder Familie vorhanden sein.“
Im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung sei die Risikolebensversicherung deutlich günstiger. „Damit bekommt man für verhältnismäßig kleines Geld eine ordentliche Absicherung“, urteilt der Finanzexperte. Vom Neuabschluss einer Lebensversicherung als Kapitalanlage rät er dagegen ab. „Andere Anlageprodukte bringen unter Umständen höhere Rendite.“ Außerdem seien Kunden nicht so lange gebunden wie bei einer Versicherungspolice.
Für sicherheitsorientierte Anleger seien Sparprodukte von Banken, Sparkassen und Volksbanken wie Tagesgeldkonten, Sparbücher, Sparbriefe oder Sparpläne geeignet. „Die aktuelle Niedrigzinsphase lässt die Zinsen aber nicht gerade in den Himmel wachsen“, betont Hentschel. Menschen mit einem längeren Anlagehorizont von einem Jahrzehnt oder mehr rät er, auch „chancenorientiert“ in Investmentfonds anzulegen, die weltweit oder innerhalb eines Währungsraums über mehrere Branchen das Risiko streuen. Eine gute und transparente Möglichkeit seien sogenannte Indexfonds oder Exchange Traded Funds, die zum Beispiel den Börsenindex Dax nachbilden.
Wer bereits eine Kapitallebensversicherung besitzt, sollte diese aber nicht überstürzt kündigen. „Gerade bei älteren Menschen, die schon seit Jahren eine solche Versicherung mit Todesfallschutz haben, sind Alternativen teurer“, erläutert der Verbraucherschützer. „Eine Kündigung ist meist nicht anzuraten, weil man anfangs eine Menge Kosten bezahlt hat und oft nur mit Verlusten aussteigt.“ Günstig sei dagegen, dass für vor 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen bei der Auszahlung keine Kapitalertragssteuer anfällt und bei manchen alten Verträgen der Garantiezins noch bei 3,5 oder 4 Prozent liege. „Der eine oder andere hat da noch ein Schätzchen liegen.“
Kunden könnten bestehende Verträge auch beitragsfrei stellen oder den Versicherungsbeitrag verringern. Dabei sei aber zu beachten, dass sich damit der Versicherungsschutz reduziert. „Dann muss man gegebenenfalls eine Kompensation für die Absicherung der Familie schaffen“, sagt Hentschel.