Lieferverzögerungen beim Möbelkauf: Die Rechte der Käufer
Düsseldorf (dpa/tmn) - Wenn Möbel später als vereinbart geliefert werden, müssen Verbraucher sich entscheiden, ob sie auf die Ware warten wollen. Falls nicht, können sie in der Regel vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn ein vertraglich vereinbarter Termin nicht eingehalten wird.
Dafür sollte der Käufer sich schriftlich an den Händler wenden. Vorteilhaft für den Verbraucher ist es, wenn er vorab mit dem Händler einen konkreten Liefertermin vereinbart hat. Denn dann kann er sofort von dem Vertrag zurücktreten. „Vorsorglich sollte der Verbraucher dem Händler dennoch eine neue Frist setzen“, so Ineke Klaholz, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Wer auf die bestellten Möbel warten will, hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Ersatz eines sogenannten Verzögerungsschadens zu verlangen. „Falls Verbraucher und Händler sich vorher auf einen konkreten Liefertermin geeinigt haben, ist nicht einmal eine Mahnung nötig, um den Anspruch auf Verzögerungsschaden geltend zu machen“, sagt Klaholz. Am sichersten ist es jedoch, dem Händler trotzdem eine Mahnung mit einer klaren Deadline zu schicken.
„Verbraucher können einen Verzögerungsschaden wegen der entgangenen Nutzungsmöglichkeit geltend machen, wenn die ständige Verfügbarkeit des Möbelstücks für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist“, erklärt Klaholz. Ein Beispiel dafür wäre eine zu spät gelieferte Kücheneinrichtung. Wer noch keine Kücheneinrichtung besitzt und auf die Möbel angewiesen ist, könne vom Händler in der Regel Schadenersatz fordern.