Gewinne aus Pokerturnieren müssen oft versteuert werden
München (dpa/tmn) - Wer hohe Gewinne in Poker-Turnieren erzielt, muss diese unter Umständen versteuern. Entscheidend dabei ist, ob bei dem Spiel nur der Zufall oder auch die Geschicklichkeit die Gewinnchancen beeinflussen.
Wenn das Pokerspielen Merkmale des einkommensteuerlichen Gewerbe-Begriffs aufweist, unterliegen die Gewinn der Einkommensteuer. Das ist in der Regel der Fall, wenn es auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Das teilt der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil mit (Az.: X R 43/12).
Im konkreten Fall hatte ein Pokerspieler über Jahre hinweg sehr hohe Preisgelder erzielt. Das Finanzamt unterwarf die Gewinne der Einkommensteuer. Der Mann klagte dagegen. Das Finanzgericht Köln entschied als Vorinstanz, dass er Einkommensteuer zahlen muss. Mit der Begründung, dass die vom Kläger gespielten Pokervarianten, unter anderem „Texas Hold'em“ und „Omaha Limit“, nicht als reines Glücksspiel anzusehen seien. Vielmehr spiele bei diesen Spielweisen das Element Geschicklichkeit fast so eine große Rolle wie der Zufall. Da der Kläger routiniert und regelmäßig an Pokerturnieren teilnimmt, könne zusätzlich von der wirtschaftlichen Absicht einer Gewinnerzielung ausgegangen werden. Die BFH-Richter folgten der Begründung der Vorinstanz. Der Kläger musste für seine Gewinne Einkommensteuer zahlen.