Nur organisierte Flüchtlingshelfer haben Versicherungsschutz
Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer ehrenamtlich Flüchtlingen hilft, genießt automatisch kostenlosen gesetzlichen Versicherungsschutz. Allerdings nur, wenn seine Hilfe durch Kommunen oder Wohlfahrtsverbände organisiert wird.
Helfer, die spontan und auf Eigeninitiative handeln, haben diesen Schutz nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Bei organisierter Flüchtlingshilfe werden Aufgaben, Einsätze und Einsatzorte von Verantwortlichen zentral koordiniert. Helfer können sich laut Verbraucherzentrale meist in Listen eintragen und haben so einen einfachen Nachweis über ihre Tätigkeiten.
Haben sie während des Einsatzes oder dem Weg dahin einen Unfall, trägt die gesetzliche Unfallversicherung Kosten für Behandlungen und eventuell nötige Reha-Maßnahmen. Bei verminderter Erwerbsfähigkeit ab 20 Prozent zahlt sie eine monatliche Rente. Falls man während seines Einsatzes jemanden schädigt, muss man laut Verbraucherzentrale in der Regel nicht für Schadenersatz aufkommen. Die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation springt dann meist ein.