Mit dem Dienstrad zur Arbeit - Steuervorteil jetzt auch für Fahrräder
Berlin (dpa/tmn) - Aus dem Fahrersitz auf den Sattel: Statt für einen Dienstwagen können Unternehmen und Beschäftigte Steuervorteile auch für ein Dienstrad nutzen. Seit 2012 gilt das sogenannte Dienstwagenprivileg für Zweiräder.
Das kann sich für beide Seiten lohnen.
Auf dem Handy blinkt das nächste Meeting im Terminkalender rot. Doch der Verkehr steht still, und zu Fuß ist es noch viel zu weit. In der Stadt kann Autofahren mehr Nervenkrieg als Entspannung sein. Auch in der Arbeitswelt ist deshalb mittlerweile angekommen, dass das Auto nicht mehr das einzige Fortbewegungsmittel sein muss. Und weil vor allem in den immer volleren Städten neue Mobilitätskonzepte hermüssen, hat der Gesetzgeber die Steuervorteile des Dienstwagens nun auf Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs ausgeweitet.
Geregelt ist das in einem Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012. Als monatlicher Durchschnittswert wird für die private Nutzung dort ein Prozent des sogenannten Listenpreises festgesetzt. Außerdem wird geregelt, dass der Steuervorteil rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
„Da das Rad immer mehr Liebhaber findet, war es notwendig, eine neue Regelung zu finden“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Für Unternehmen habe das Rad schon länger eine Bedeutung gehabt: „Große Automobilhersteller haben auf ihrem Werksgelände Hunderte Fahrräder. Dort sind zwischen den einzelnen Fertigungshallen Wege zurückzulegen, für die das Fahrrad Vorteile bietet.“
Weil das Auto seine Bedeutung als Statussymbol allmählich verliert, ist das Rad heute aber auch für die Mitarbeitermotivation relevant. Denn ein Dienstwagen kommt für manchen recht teuer. „Wenn ich mir dann noch überlege, ob ich das Auto überhaupt so häufig brauche - und dazu kommen gegebenenfalls ja auch noch die Ausgaben für Kraftstoff -, wird das Fahrrad attraktiv.“
Die Rechnung geht so: Kostet ein Auto mit seinem „Bruttolisten-Neupreis“ 80 000 Euro, wird der sogenannte geldwerte Vorteil, den ein Arbeitnehmer durch die private Nutzung hat, im Rahmen der Ein-Prozent-Regelung mit 800 Euro veranschlagt. Um diese Summe erhöht sich also laut Käding sein monatliches gesetzliches Einkommen, auf das Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind. Die Kosten für das Auto sind dadurch geringer als beim privaten Kauf. Aber das Jahreseinkommen - und somit Steuern und Sozialabgaben - steigen. „Beim Rad kommen so selten mehr als gerade einmal 20 Euro im Monat zusammen.“
Ein weiterer Pluspunkt des Fahrrades: Für den Dienstwagen müssen Arbeitnehmer zusätzlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil für die Wegstrecke zur Arbeitsstätte versteuern. „Das fällt beim Rad ganz weg“, fügt Käding hinzu. Und weil für gewöhnlich Leasing-Modelle für die Beschaffung der Räder genutzt würden, können Mitarbeiter das Rad in der Regel nach Ablauf von drei Jahren gegen einen geringen Restpreis von 10 bis 20 Prozent des Neupreises behalten. „Sie haben es mit ihren Monatsraten ja ohnehin quasi abbezahlt“, erläutert Käding. „Und was soll das Unternehmen mit einem so alten Rad sonst auch machen?“
Auch die Fahrradanbieter werben für die neue Regelung. Die Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte lägen auf der Hand: Räder für den Gebrauch im Unternehmen brauchen weniger Stellfläche als ein Fuhrpark Limousinen, sagt Stephan Schreyer vom Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) in Bad Soden bei Frankfurt am Main. Und bei der Überlassung von Rädern an Mitarbeiter zeigt sich schnell: Die Mitarbeiter sind fitter, der Krankenstand gehe nachweislich zurück. „Außerdem ist das Rad wirtschaftlich sinnvoll. Außer einem Fahrradschlauch für zwölf Euro braucht es ja kaum etwas - keine Wartung, kein Benzin.“ Dazu komme der Umweltaspekt, der sich von den Firmen gewinnbringend für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen lasse.
Einen merklichen Trend hin zum Dienstfahrrad hat die neue Verwaltungsregelung in den Unternehmen aber offenbar noch nicht ausgelöst. Weder der Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft (BVMW) noch die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) haben beobachtet, dass Mitglieder ihre Beschäftigten nun aufsatteln lassen. „Mir ist nicht bekannt, dass die Regelung für größere Umstellungen oder Anschaffungen in den Unternehmen gesorgt hat“, sagt auch Daniela Karbe-Geßler vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in der Hauptstadt.
Vom gängigen Instrument als Lohnanreiz ist das Dienstrad also noch weit entfernt. „Man muss realistisch bleiben, was das Potenzial angeht“, sagt Schreyer. „Der Vorstandsvorsitzende eines großen Unternehmens wird nicht zum Termin von Frankfurt nach Berlin radeln.“ In „progressive Branchen“ - Werbeagenturen etwa - passt das Rad hinein. Und die Commerzbank stellt ihren Mitarbeitern an mehreren Standorten in Frankfurt am Main seit 2009 Räder zur Verfügung. „Letztlich ist das Rad aber nur da interessant, wo kurze Wege zurückzulegen sind.“
Wer im neuen Job oder im Rahmen des Jahresgesprächs Verhandlungsspielraum hat, sollte sich davon aber nicht entmutigen lassen. „Ein Rad kann eine gute Alternative für alle sein, die sich privat ein teures Rad kaufen würden und bei der Gehaltsverhandlung keinen Dienstwagen durchgesetzt bekämen“, sagt Gehaltscoach Martin Wehrle aus Appel bei Hamburg. Ein Fahrrad ist verhältnismäßig günstig und daher auch für normale Angestellte eine Möglichkeit.
Wehrle rät dazu, mit drei Forderungen ins Gehaltsgespräch zu gehen: einem Minimal- und einem Maximalziel beim Gehalt sowie einem Alternativziel für den Fall, dass sich das Maximalgehalt nicht durchsetzen lässt. Das Rad kann eine solche Alternative sein.