Immobilienfinanzierung: Neues Steuerurteil für Ehegatten
Berlin (dpa/tmn) - Ehegatten können die Zinsen für einen Immobilienkredit bei der Steuererklärung angeben. Das gilt nun auch, wenn ein Ehepartner die Immobilie mit einem Darlehen finanziert und der andere Partner auf dem Papier alleiniger Eigentümer ist.
Bei der Finanzierung von Immobilien haben Ehegatten Gestaltungsspielraum. Sollen die Wohnung oder das Haus vermietet werden, können die Zinsen für den Kredit steuerlich abgesetzt werden. Sie gelten dann als Werbungskosten. Wichtig zu wissen: „Grundsätzlich kann nur der die Kosten absetzen, der sie auch bezahlt hat“, erläutert Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.
Für Ehegatten hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun aber eine Ausnahme geschaffen (Az.: IX R 29/11). Im dem verhandelten Fall hatte ein Ehepartner die Immobilie mit einem Darlehen finanziert. Der andere Partner war, zumindest auf dem Papier, alleiniger Eigentümer.
„Nach der alten Rechtslage hätten die Kreditzinsen weder bei dem Besitzer der Immobilie noch bei dem Ehegatten, der den Kredit aufgenommen hatte, abgezogen werden können“, erläutert Käding. „Denn der Erste hat keine Kosten und der Zweite hat keine Einkünfteerzielungsabsicht, die den Werbungskostenabzug rechtfertigt.“
Der BFH entschied aber, dass der Ehegatte die Zinsen hier als Werbungskosten bei seinen Mieteinnahmen absetzen kann. Die Voraussetzung: Er hat die gesamtschuldnerische Mithaftung für das Darlehen übernommen.