Nach dem Tod von Angehörigen an Versicherung denken
Hamburg (dpa/tmn) - Wenn ein Versicherungsnehmer stirbt, sollten Angehörige trotz der Trauer ihren eigenen Versicherungsschutz nicht vergessen. Denn für die Privathaftpflicht gilt etwa: Einzelverträge enden meist mit dem Tod des Versicherungsnehmers.
Sind Angehörige jedoch familienversichert, haben sie die Option, den Vertrag zu übernehmen, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, bis die nächste Zahlung der Beiträge fällig wird. Damit Hinterbliebene lückenlos geschützt sind, rät Boss: „Betroffene sollten den Versicherer möglichst schnell informieren, dass sie den Vertrag übernehmen möchten.“ Außerdem sollten sie die Beiträge dann unbedingt weiterzahlen.
Wollen Angehörige den Vertrag kündigen, erstattet der Versicherer den Erben in der Regel den Jahresbeitrag anteilig. Wichtig: Für die Berechnung der Rückzahlsumme kommt es genau auf den Tag an, wann Angehörige dem Versicherer den Tod melden.