Windstärke wichtig Nach Tornado: Versicherer über Schäden zügig informieren
Hamburg (dpa/tmn) - Sturmschäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert. Der Versicherte muss aber belegen können, dass der Sturm für den Schaden verantwortlich ist und mindestens Windstärke acht hatte.
„Das kann zum Beispiel durch Berichte in der Zeitung geschehen“, erklärt Bianca Boss Bund vom Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. War ein Tornado die Ursache wie bei Viersen am Niederrhein, sind die Schäden oft lokal begrenzt. „In diesem Fall kann ich auch auf Schäden in der Nachbarschaft verweisen“, erklärt Boss. Nach Angaben des Landkreises richtete die Windhose in einem schmalen Streifen örtlich schwere Schäden an.
Für abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume kommt in der Regel die Gebäudeversicherung auf. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt - allerdings nur für Schäden unmittelbar am Haus selbst. Für Mobiliar und andere bewegliche Gegenstände ist die Hausratversicherung zuständig - sie übernimmt Schäden, wenn der Sturm zum Beispiel das Dach abgedeckt hat und die Möbel nass und unbrauchbar geworden sind.
Betroffene melden sich am besten schnellstmöglich bei ihrer Versicherung. Grundsätzlich reicht ein Anruf, zur Sicherheit rät der BdV aber zu einem Einschreiben mit Rückschein. Zur Dokumentation der Schäden sollten Versicherte einige Fotos machen und mögliche Zeugen benennen. Wichtig ist: Ohne Rücksprache sollten Betroffene die Schäden nicht beseitigen. Die Versicherung muss immer die Möglichkeit haben, den Schaden durch eigene Gutachter bestimmen zu lassen.