Nachträglich erstellter Kontoauszug darf nicht 15 Euro kosten
Berlin (dpa/tmn) - Für zusätzliche Dienstleistungen nehmen Banken gerne saftige Gebühren. Doch nicht jeder Preis ist angemessen. 15 Euro für einen erneut erstellten Kontoauszug ist zu hoch, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Ein nachträglich erstellter Kontoauszug darf nicht 15 Euro kosten. Dieser Betrag liege erheblich über den Aufwendungen der Bank für die Dienstleistung, befand das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: Az. 17 U 54/12) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Daher sei eine solche Gebühr zu hoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der vzbv hatte kritisiert, dass das Entgelt die Kunden unangemessen benachteiligt. Das sahen die Richter genauso: Zwar müsste Banken ein Duplikat des Kontoauszugs nicht kostenlos zur Verfügung stellen. Das Entgelt müsse aber angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten ausrichten. Ein Gewinn durch die Erhebung sei zu vermeiden, betonte das Gericht.