Maklerkosten bei berufsbedingtem Umzug steuerlich absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Maklergebühren können unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. So zum Beispiel, wenn sich der Anfahrtsweg zur Arbeit durch den Umzug deutlich verringert.

Bei einem berufsbedingten Umzug können die Kosten für den Immobilienmakler steuerlich geltend gemacht werden. Grundsätzlich erkenne das Finanzamt in einem solchen Fall die entstandenen Umzugskosten als Werbungskosten an, erklärt der neue Verband der Lohnsteuerhilfeverein (NVL) in Berlin. Dazu gehörten auch die Gebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung. Berufsbedingt sei ein Umzug beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Job antrete, an einen anderen Unternehmensstandort versetzt werde oder er durch den Umzug seine Fahrzeit zur Arbeit und wieder nach Hause um insgesamt mindestens eine Stunde verringern könne.