Nebenkosten beim Hausverkauf steuerlich abzugsfähig

Berlin (dpa/tmn) - Hausbesitzer sollten erst in die Vorbereitungen eines Verkaufs investieren, wenn sie eine sichere Entscheidung getroffen haben. Denn die Kosten sind nur steuerlich geltend zu machen, wenn das Haus tatsächlich in andere Hände gewechselt ist.

Wenn Immobilien verkauft werden sollen, fallen in der Regel bereits im Vorfeld Kosten an etwa für die Wertermittlung. „Verbraucher sollten sich im Klaren darüber sein, dass solche Kosten steuerlich nicht abzugsfähig sind, wenn es am Ende nicht zum Verkauf kommt“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. „Das gilt auch, wenn es sich um eine Immobilie handelt, die vermietet wird.“ Diese Auffassung der Finanzverwaltung bestätigte jüngst der Bundesfinanzhof (Az.: IX R 8/12).

„Hausverkäufer, die solche Kosten abziehen wollen, sollten sich daher zunächst endgültig entscheiden, ob sie verkaufen wollen oder nicht“, sagt Käding. „Werden aus der Immobilienveräußerung ohnehin Verluste erwartet, sollte mit den Verkaufsbemühungen rechtzeitig innerhalb der Spekulationsfrist begonnen werden.“ Denn nur wenn die Immobilie innerhalb der Frist von zehn Jahren verkauft wird, ist sicher, dass auch die Nebenkosten absetzbar sind. Ein Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist ist sinnvoll, wenn Gewinne mit dem Verkauf erzielt werden, da diese dann nicht versteuert werden müssen.