Neue Höchstgrenzen bei betrieblicher Altersvorsorge
Berlin (dpa/tmn) - Viele Arbeitnehmer setzen bei der Altersvorsorge auf eine Betriebsrente. Das wird steuerlich gefördert. Dabei gelten in diesem Jahr neue Höchstgrenzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Möglichkeit, für die Rente vorzusorgen. „Bei einer Direktversicherung etwa schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einen Rentenversicherungsvertrag mit dem Anbieter seiner Wahl ab“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Diese Form der Altersvorsorge wird vor allem steuerlich gefördert.
Dabei gelten in diesem Jahr neue Höchstgrenzen: So können im Wege der Gehaltsumwandlung bis zu 2688 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden. Im vergangenen Jahr lag der Betrag noch bei 2640 Euro. Für weitere 1800 Euro im Jahr fallen zwar Sozialabgaben aber keine Steuern an.
Sobald Beiträge sozialversicherungsfrei einbezahlt werden können, spart der Arbeitgeber diesen Teil der Sozialversicherungsbeiträge völlig, der Arbeitnehmer teilweise, denn bei Erhalt der Rente müssen nur noch Abgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. „Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen im Rentenalter nicht mehr entrichtet werden“, erklärt Käding. Die Besteuerung der späteren Rente erfolgt bei der Auszahlung. Gegebenenfalls ist dann der Steuersatz geringer, weil die Einkünfte insgesamt nicht mehr so hoch wie in der aktiven Arbeitsphase sind.