Neue Regeln zur Honorarberatung ab 1. August
Bonn (dpa/tmn) - Bei schlechter Wertentwicklung ihrer Anlagen fühlen sich Finanzkunden im Nachhinein nicht in ihrem Interesse beraten. Bekräftigt wird der Ärger häufig dadurch, dass Honorbarater von den Produktanbietern Provisionen erhalten.
Das soll sich nun ändern.
Ab dem 1. August gelten neue gesetzliche Regelungen zur Honorarberatung. Darauf macht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aufmerksam. Eine wichtige Anforderung: Der Honorar-Anlageberater darf sich ausschließlich vom Kunden bezahlen lassen. Derzeit dominiert in Deutschland die provisionsgestützte Finanzberatung. Dabei wird der Anlageberater von den Anbietern der Finanzprodukte vergütet. Dieser Zusammenhang ist Kunden aber nicht immer bewusst.
Die Angebotspalette des Honorarberaters unterliegt dabei besonderen Anforderungen: „Er hat seine Empfehlungen auf einen hinreichenden Marktüberblick zu gründen, den er sich verschaffen muss“, heißt es im Bafin-Journal (Ausgabe Juli 2014). Auch bei den Anbietern muss er sich am Markt orientieren und darf nicht nur auf eigene Finanzinstrumente oder Produkte aus seinem Konzern oder ihm nahestehenden Anbietern zurückgreifen.
Außerdem ist die Bezeichnung Honorar-Anlageberatung gesetzlich geschützt. Das soll es dem Kunden ermöglichen, darauf vertrauen zu können, dass die Beratung den besonderen Pflichten genügt. Die Bafin führt ein Honorar-Anbieterregister, in das sich Anbieter eintragen müssen. Anleger können das Register ab dem 1. August auf den Internetseiten der Bafin einsehen.