Nullprozent-Finanzierungen: Auf versteckte Kosten achten

Hamburg (dpa/tmn) - Kunden sollten bei Angeboten mit sogenannter Nullprozent-Finanzierung auf versteckte Kosten achten. „In der Regel vermittelt der Händler einen solchen Kredit nie ganz kostenlos“, warnt Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Foto: dpa

So könnten beispielsweise Gebühren für eine Kontoführung anfallen. Kunden fragen besser nach einem Rabatt bei Barzahlung, falls ihnen das finanziell möglich ist.

Vorsicht: Manche Händler koppeln das Angebot zusätzlich an eine Restschuldversicherung. „Diese lohnt sich für kleinere Beträge meist nicht“, erklärt Föller. Wenn überhaupt, sei dies nur etwas für Familien mit einem Hauptverdiener. Sollte dieser sterben, bleiben die Angehörigen wenigstens nicht auf den Schulden sitzen.

Für solche Darlehensverträge gilt unter Umständen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Voraussetzungen dafür sind nach Angaben der Verbraucherzentralen: Die Gewährung des Kredites war an den Abschluss einer Restschuldversicherung geknüpft, oder es wurden Zusatzkosten berechnet - dabei muss die Laufzeit mehr als drei Monate und die Kreditsumme mindestens 200 Euro betragen.

Bei einer echten „Null-Prozent-Finanzierung“ - also Verträgen ohne jegliche Kosten - gibt es seit kurzem ein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag nach dem 21. März abgeschlossen wurde und die vereinbarte Kreditsumme mindestens 200 Euro beträgt.

Widerrufen Kunden den Darlehensvertrag, ist auch der Kaufvertrag hinfällig. Denn laut Föller handelt es sich um ein „verbundenes Geschäft“.