Steuererklärung: Fristverlängerung beantragen

Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Steuererklärung einreichen muss, hat dafür in diesem Jahr noch bis zum 31. Mai Zeit. Können Steuerpflichtige den Termin nicht einhalten, sollten sie eine Fristverlängerung beantragen.

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Dafür reicht ein formloses Schreiben per Brief oder Fax.

Eine Fristverlängerung per E-Mail sei nur möglich, wenn das Finanzamt diesen Weg auch wirklich anbietet. Klocke rät außerdem davon ab, einfach nur beim Finanzamt anzurufen. Als Nachweis sei ein schriftlicher Vermerk immer besser. Einen Brief oder ein Fax könne der Bearbeiter leichter in seinen Akten abheften. „Dann gibt es später keine Probleme“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Mögliche Gründe für eine Verlängerung sind Krankheit, hohes Arbeitspensum oder fehlende Unterlagen. Wichtig: In dem Antrag muss man ein genaues Datum angeben, bis wann man die Steuererklärung nachreichen will. „Außerdem sollten Sie ihre Steueridentifikationsnummer sowie den vollständigen Namen und die Adresse aufschreiben“, rät Klocke. Diese Angaben finden Verbraucher auf alten Steuerbescheiden.

Hilft bei der Steuererklärung ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein muss man nicht einmal eine Fristverlängerung beantragen. Dann reicht es, wenn man die Erklärung bis spätestens 31. Dezember 2016 einreicht. „Da das Datum in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, haben Steuerzahler dafür sogar bis zum 2. Januar 2017 Zeit“, sagt Klocke.

Wer seine Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt offenlegen muss, regelt der Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes. Verpflichtet sind unter anderem Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bezogen haben.

Wer sie freiwillig abgibt, hat dafür bis zu vier Jahre Zeit. Das bedeutet: Sie können bis zum 31. Dezember 2016 noch eine freiwillige Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012 nachreichen.