Hauptversammlung: Aktionäre sollten Rechte nutzen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Im Mai berufen rund 12 der 30 Dax-Gesellschaften ihre ordentliche Hauptversammlung ein. Wer Aktien in seinem Depot hat, sollte dort - wenn möglich - seine Rechte wahrnehmen und beispielsweise über die Gewinnbeteiligung abstimmen.
Vorausgesetzt, das Unternehmen hat einen Gewinn erwirtschaftet, können Aktionäre mitentscheiden, welcher Teil als Dividende ausgeschüttet und welcher für Investitionen genutzt werden soll. Dafür sollten sich Aktionäre jedoch vorab gut über die aktuelle Situation des Unternehmens informieren und sich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten eine Meinung bilden, rät die Aktion „Finanzwissen für Alle“ der Fondsgesellschaften.
Wie viel Stimmrecht der Einzelne hat, hängt von der Anzahl seiner Aktien ab. In der Regel geht es auf einer Hauptversammlung neben der Gewinnausschüttung um die Geschäftsentwicklung des zurückliegenden Jahres sowie um Ausblicke. Außerdem können Aktionäre die Arbeit des Vorstandes und des Aufsichtsrates bewerten. Wer nicht zufrieden ist, kann die Entlastung verweigern. Bei der Wahl des Aufsichtsrates sollten Aktionäre auf die Qualifikation und Unabhängigkeit der Bewerber achten, rät der Fondsverband. Denn das Gremium soll die Arbeit des Unternehmensvorstandes überwachen.
Das Mitbestimmungsrecht haben jedoch nicht alle Aktionäre. Wer sogenannte Vorzugsaktien hat, profitiert in der Regel von einer höheren Rendite bei der Dividendenausschüttung. Dafür hat man dann aber kein Stimmrecht. Auch für Inhaber von Fondsanteilen gilt: Sie können nicht aktiv werden. Allerdings vertritt sie die Fondsgesellschaft als Treuhänder.