Fitnessstudio-Vertrag sofort kündigen: Diese Gründe zählen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Will ein Kunde vorzeitig aus einem Fitnessstudio-Vertrag aussteigen, braucht er dafür einen wichtigen Grund. „Nur dann ist eine außerordentliche Kündigung möglich“, sagt Julia Schmitz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Ist die Kündigung wirksam, gilt sie in der Regel sofort. „Verbraucher sollten nach Kenntnis des Kündigungsgrundes unverzüglich reagieren“, rät die Juristin. Grundsätzlich darf der Betreiber in den Geschäftsbedingungen das Recht auf Sonderkündigung nicht ausschließen. Außerdem muss die Kündigung kostenlos möglich sein.
Ein berufsbedingter Umzug ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) jedoch kein ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung, wie aus einem Urteil vom Mittwoch hervorgeht (Az.: XII ZR 62/15). Doch was gilt bei Verletzung, Schwangerschaft oder schwerwiegender Krankheit?
Krankheit: Handelt es sich um eine dauerhafte und ernsthafte Krankheit, haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. „Der Studiobetreiber darf in diesem Fall vom Kunden ein Attest verlangen“, sagt Schmitz. Es reicht, wenn der Arzt die Sportunfähigkeit bestätigt. Er muss nicht die genaue Krankheit angeben.
Verletzung: Ein vorübergehender Ausfall - etwa wegen einer kurzzeitigen Muskelverletzung - ist meist kein Grund für eine Sonderkündigung. Dauert der Heilungsprozess länger an, rät Schmitz: „Verhandeln Sie mit dem Studiobetreiber, ob Sie die Ausfallzeit am Ende des Vertrages anhängen dürfen.“
Schwangerschaft: Um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen, darf die Frau beim Abschluss noch nichts von ihrer Schwangerschaft gewusst haben. Außerdem kommt es auf den Einzelfall an - also den konkreten Verlauf der Schwangerschaft. Ist das Training für die Frau zumutbar, darf sie den Vertrag in der Regel nicht kündigen, erklärt Schmitz.