Falschgeld erkennen und richtig damit umgehen
Berlin (dpa/tmn) - Niemand darf gefälschte Banknoten, die er untergeschoben bekommen hat, wissentlich weitergeben. „Sonst macht man sich strafbar“, warnt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken.
Wer sich unsicher ist, muss einen angebotenen Schein auch nicht annehmen.
Denn „Blüten“ bekommt man in der Regel nicht ersetzt. „Besonders bei Bargeldgeschäften mit unbekannten Privatpersonen sollte man also wachsam sein“, rät Beller. Als Beispiel nennt sie den Verkauf eines Gebrauchtwagens, den der Käufer gerne mit Bargeld bezahlen möchte. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) hat die Falschgeldkriminalität in Deutschland im Jahr 2015 stark zugenommen.
Hier wichtige Fragen und Antworten zum Umgang mit Falschgeld:
Wie erkennt man gefälschte Banknoten?
Mit aufmerksamen Sinnen: Scheine lassen sich nach dem Prinzip „Fühlen-Sehen-Kippen“ überprüfen, erklärt die Bundesbank. Verbraucher können auf Hologramme, Wasserzeichen und Glanzstreifen im Geldschein achten: Auf der Vorderseite kann man erhabene Teile des Druckbilds fühlen, und wer den Schein ins Gegenlicht hält, sieht das Wasserzeichen und den Sicherheitsstreifen. Beim Kippen verändern sich die Hologrammelemente auf dem Schein. Verbraucher sollten immer mehrere Sicherheitsmerkmale gleichzeitig überprüfen, rät das BKA.
Wer kann bei der Überprüfung helfen?
Wenn Verbraucher befürchten, dass sie gefälschte Banknoten oder Münzen erhalten haben, können sie das Geld bei ihrer Hausbank überprüfen lassen, erklärt Beller. Bei Euro-Scheinen oder Münzen kann man sich auch an die Filialen der Bundesbank wenden. Einen Ersatz - also echtes Geld statt der „Blüten“ - bekommen sie dann aber nicht.
Wie sollte man sich verhalten, wenn man Falschgeld angeboten bekommt?
Sofort die Polizei rufen oder zur nächsten Polizeidienststelle gehen, empfiehlt das BKA. Jeder Hinweis könne helfen, Fälschern auf die Spur zu kommen. Besonders Fingerabdrücke sind wichtig. Um diese zu sichern, sollten Betroffene die „Blüte“ nach Möglichkeit in einen Briefumschlag stecken, bis sie an die Ermittler weitergegeben wird.