Möbel mit Makeln: Manche Fehler sind warentypisch
Berlin (dpa/tmn) - Falten im Sitzkissen, Kuhlen im Polster - bei Möbeln müssen Verbraucher mit manchen Makeln leben. Zwar können gravierende Mängel grundsätzlich reklamiert werden. Allerdings erweisen sich viele vermeintliche Mängel als typische Produkteigenschaft.
Besonders bei Polstermöbeln scheitern Kunden daher in vielen Fällen vor Gericht. Bevor sie einen Prozess anstrengen, sollten sich Verbraucher daher beraten lassen.
Zwei Beispiele: Manche Käufer stören sich an Falten im Bezug. Bei legerem, nicht straff gespanntem Polsterbezug gelten sie aber in der Regel als warentypisch. Das gilt auch für die Tatsache, dass sich die Falten im Laufe der Zeit verstärken, denn der Stoff dehnt sich durch die Benutzung aus. Auch Kuhlen in der Sitzfläche sind bei legerer Polsterung nicht ohne weiteres ein Mangel, berichtet die Stiftung Warentest in der Zeitschrift „test“ (Heft 5/2016).