Pflichtangaben: Bei E-Mails droht nicht nur Viren-Gefahr
Geschäftsmails ohne Absenderangaben können eine teure Abmahnung provozieren.
<strong>Düsseldorf. Wer eine E-Mail absendet, begibt sich in Gefahr. Jedenfalls dann, wenn er ein ins Handelsregister eingetragener Kaufmann ist und eine seit Januar geltende Neuregelung nicht beachtet. Seither sind nämlich nicht nur in normalen Geschäftsbriefen, sondern auch in E-Mails und Telefaxen bestimmte Pflichtangaben vorgeschrieben: In der "Fußleiste" am Ende der Mail müssen Firma, Rechtsform, Ort, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer angegeben werden. Bei einer GmbH oder Aktiengesellschaft muss auch noch das Führungspersonal namentlich benannt werden.
Im Gefolge dieser Neuregelung durch das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregis-ter" warnt der Essener Rechtsanwalt und IT-Experte Jens Nebel bereits vor einer Abmahnwelle: "Kaum ein Unternehmer kennt die neuen Regeln, die wenigsten Firmen setzen sie um." Dann hätten Mitbewerber leichtes Spiel. "Pro Abmahnung", so Anwalt Nebel, "müssen Unternehmen mit Gebühren bis zu 2000 Euro rechnen."
Technisch ist der Aufwand nicht groß. Wer etwa mit Outlook Express arbeitet, wählt "Extras", "Optionen" und fügt unter "Signaturen" den entsprechenden Text ein, der dann automatisch bei jeder ausgehenden E-Mail erscheint.
Nicht ausdrücklich verpflichtet durch die neuen Regeln sind Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Jedenfalls bei Letzteren empfiehlt die IHK Stuttgart aber auch, auf bestimmte Pflichtangaben zu achten. Die Kammer bietet dafür auf ihrer Internetseite wertvolle Formulierungshilfe. Unter dem Stichwort "Pflichtangaben in E-Mails" finden Sie Musterbriefbögen für die verschiedenen Rechtsformen - OHG, KG, GmbH und andere.