Pool-Arbeitsplatz bringt Beschäftigten Steuervorteil
Düsseldorf (dpa/tmn) - Wird Arbeitnehmern ein sogenannter Pool-Arbeitsplatz zugewiesen, können sie unter Umständen auch Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Das legt ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf nahe.
Ein Pool-Arbeitsplatz bringt Arbeitnehmern unter Umständen einen Steuervorteil. Denn sie können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, wenn sie in der Firma keinen festen Arbeitplatz haben. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf hervor (Az: 4 K 866/12.NW), auf das die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist.
In dem verhandelten Fall verfügte der Außendienst-Mitarbeiter im Gebäude seines Arbeitgebers über keinen festen Arbeitsplatz. Vielmehr nutzte er an den Tagen seiner Anwesenheit einen der Pool-Arbeitsplätze. Das Finanzamt wollte die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer aber nicht anerkennen. Die Begründung: Dem Arbeitnehmer werde von seinem Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.
Das Finanzgericht Düsseldorf sah das anders: Dem Arbeitnehmer stehe kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Daher könnten die Aufwendungen für das Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden. Zwar handele es sich bei dem Pool-Arbeitsplatz grundsätzlich um einen anderen Arbeitsplatz. Dieser habe dem Arbeitnehmer jedoch nicht für sämtliche beruflichen Zwecke zur Verfügung gestanden.