Rad aus dem Garten geklaut: Versicherung zahlt nicht
Berlin (dpa/tmn) - Ein Fahrrad sollte besser nicht im Garten abgestellt werden. Wird es dort gestohlen, zahlt die Hausratversicherung nicht. Auch dann nicht, wenn das Rad durch die Police mitversichert ist.
Wir das Fahrrad aus dem Garten geklaut, haben Hausratversicherte schlechte Karten. Es sei unerheblich, ob das Fahrrad abgeschlossen war oder das Grundstück durch ein Tor abgesperrt, erläutert Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. „Die Hausrat deckt nur den abschließbaren Wohnbereich ab.“ Darunter falle zum Beispiel ein verriegelter Schuppen oder Keller. Der Garten sei dagegen kein Versicherungsort.
Für ein besonders hochwertiges Mountainbike oder Rennrad kann der Besitzer eine separate Fahrradversicherung abschließen. Damit ist das Rad - je nach Vertrag - auch hinter dem Haus oder unterwegs geschützt. Die Versicherung kostet Lübke zufolge aber jährlich oft mehr als die Hausrat selbst. Deshalb sei es ratsam, das Rad grundsätzlich nie im Freien abzustellen, auch wenn es sich um das eigene verriegelte Grundstück handelt.