Das gilt ebenfalls bei Verträgen, die an der Haustür oder am Telefon abgeschlossen werden, sowie für Darlehensverträge. Doch Vorsicht: Für Käufe im Laden um die Ecke gilt dieser Anspruch nicht. Hier ist der Umtausch eine Kulanzleistung, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Damit Verbraucher besser ihre Rechte kennen, bieten die Verbraucherschützer auf ihrer Internetseite ein Online-Quiz an. Hier kann man sein Alltagswissen rund um Verbraucherthemen testen.