Rechte und Pflichten kennen: Wann kann man Ware umtauschen
Rostock (dpa) - Wer Ware im Internet bestellt, hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Bei einer Online-Bestellung können Käufer die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückschicken. Und zwar auch, wenn die Ware mangelfrei ist - also einem einfach nicht gefällt.
Das gilt ebenfalls bei Verträgen, die an der Haustür oder am Telefon abgeschlossen werden, sowie für Darlehensverträge. Doch Vorsicht: Für Käufe im Laden um die Ecke gilt dieser Anspruch nicht. Hier ist der Umtausch eine Kulanzleistung, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Damit Verbraucher besser ihre Rechte kennen, bieten die Verbraucherschützer auf ihrer Internetseite ein Online-Quiz an. Hier kann man sein Alltagswissen rund um Verbraucherthemen testen.