Reinigung für Berufsbekleidung steuerlich absetzen
Berlin (dpa/tmn) - Arztkittel, Schutzanzüge und Co. gelten als Berufskleidung - die Reinigung der Sachen kann von der Steuer abgesetzt werden. Ob die Arbeitskleidung zu Hause gewaschen wird oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Wer Berufsbekleidung bei der Arbeit tragen muss, kann die Kosten für die Reinigung steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuererzahler hin. Dies gilt insbesondere in Berufen beziehungsweise Branchen mit festen Kleidervorschriften. Dazu können beispielsweise Arbeitsschutzbekleidung oder Kleidung mit dauerhaft angebrachtem Firmenemblem zählen wie Arztkittel und weiße Kleidung für Personen in klassischen Heilberufen. Auch die Sportsachen eines Sportlehrers oder Berufssportlers gelten als Berufskleidung, ebenso Werkanzüge eines Handwerkers und Schutzkleidung wie Labormäntel oder Sicherheitskittel.
Die Reinigungskosten sind als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Es ist dabei egal, ob die Reinigung zu Hause oder in der Textilreinigung erfolgt. Im letzten Fall sollte auf dem Reinigungsbeleg am besten vermerkt werden, dass es sich um Berufsbekleidung handelt. Wer selbst wäscht, kann bestimmte Pauschalen abziehen. Bei Buntwäsche können zum Beispiel in einem 2-Personen-Haushalt pro Kilogramm Wäsche 0,48 Euro angesetzt werden.
Bei Kleidungsstücken, die sowohl beruflich als auch privat getragen werden können, ist es schwierig, die Kosten anzusetzen. Abgelehnt werden von den Finanzämtern regelmäßig Business-Outfits etwa für Manager oder Blusen für Empfangsdamen, da diese auch privat getragen werden könnten.