Halten oder kündigen Renten- und Lebensversicherungen gut gestalten

Mainz (dpa/tmn) - In Zeiten von Niedrigzinsen sind viele Verbraucher verunsichert: Lohnt sich meine Renten- oder Lebensversicherung überhaupt noch als Altersvorsorge?

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Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Aber eine Bestandsaufnahme kann bei der Entscheidung helfen, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg. Es sei wichtig, sich mit dem Thema laufend zu beschäftigen.

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Welchen Vertrag soll ich kündigen und welchen besser nicht?

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Vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Altverträge sollten nur in größter Not gekündigt werden, sagt Michael Wortberg, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Der Vorteil sei, dass sie steuerfrei zur Auszahlung kommen und dass die Garantiezinsen bis zu vier Prozent betragen. „Das kriegen Sie heute mit keiner festverzinsten Anlage mehr. Diese Vorteile holen Sie nicht durch Kündigung und Wechsel auf.“ Ab 2005 abgeschlossene Neuverträge sind bei der Auszahlung nicht steuerfrei und haben in der Regel eine minimale Garantieverzinsung. Wer überlegt, einen solchen Vertrag zu kündigen, sollte sich beraten lassen, ob sich das lohnt und wie er das freigewordene Geld investieren könnte.

Wie lassen sich Beiträge sparen?

Oft werden die Prämien für kapitalbildende Versicherungen monatlich gezahlt. Es kann günstiger sein, auf jährliche Zahlungen umzustellen. „Entweder verringert sich die Beitragszahlung, oder die Versicherungssumme steigt leicht“, sagt Thomas Menning vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Auch Zusatzversicherungen sollten auf den Prüfstand. Diese sind längst nicht immer notwendig.

Ist eine dynamische Beitragsanpassung sinnvoll?

Im Prinzip schon, denn höhere Beiträge erhöhen den Auszahlungsbetrag. Wer knapp bei Kasse ist, kann der dynamischen Erhöhung aber zwei Jahre hintereinander widersprechen. Erst beim dritten Widerspruch erlischt die Dynamik.

Worauf muss ich achten, wenn ich mich von dem Vertrag trennen will?

Alle Möglichkeiten sind mit Verlusten verbunden. Der beste Weg ist laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, einen Vertrag komplett rückabzuwickeln. Das ist jedoch laut Rechtssprechung nur bei bestimmten Verträgen möglich. Das sollten Verbraucher von unabhängigen Fachleuten prüfen lassen. Außerdem sollten sie sich erkundigen, ob ein Rückabwickler seriös sei, rät Menning.

Ein anderer Weg ist der Verkauf der Police. Auch hier ist Vorsicht geboten, warnt Wortberg: „Wenn jemand sagt "Du kriegst jetzt einen Teil des Geldes und in zehn Jahren das Dreifache nochmal" - bitte die Finger davon lassen!“ Bei einer Kündigung zum Rückkaufswert wiederum werden Sparbetrag und erwirtschaftete Zinsen ausgezahlt. Das ist bei jungen Verträgen aber oft eine Summe weit unter dem Eingezahlten.

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Auch eine Beitragsfreistellung sei möglich, erklärt Boss. „Man könnte, wenn es die Versicherungsgesellschaft anbietet, die Beitragszahlungen für eine gewisse Zeit aussetzen oder auch den Vertrag gänzlich umstellen.“ Auch eine Laufzeitverkürzung ist in der Regel möglich. Doch Achtung: Dadurch könnten sich wesentliche Vertragsinhalte ändern, und bei Altverträgen könnte sogar die Steuerfreiheit flöten gehen.

Service:

Informationen sowie einen Leitfaden zum Verkauf einer Lebensversicherungspolice bietet der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BZVL).