Richtige Steuerklasse kann Paaren Vorteile bringen
Berlin (dpa/tmn) - Mit dem Ja-Wort beginnt für Paare ein neuer Lebensabschnitt. Das gilt auch für ihr Verhältnis zum Finanzamt: Ehegatten wechseln mit dem Familienstand die Steuerklasse. Wer damit nicht zufrieden ist, kann seine Steuerklasse aber wieder ändern.
Einmal pro Jahr dürfen Verheiratete oder Lebenspartner ihre Steuerklassen ändern. Der Vorteil: Das verfügbare Monatseinkommen kann steigen. Der Nachteil: Wer die falsche Kombination wählt, bekommt zu viel Lohnsteuer abgezogen - oder muss mit einer Nachzahlung rechnen. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin.
Grundsätzlich gilt: Ehegatten, die einer abhängigen Beschäftigung nachgehen, werden vom Finanzamt in Steuerklasse IV einsortiert. Singles und Geschiedene haben hingegen Klasse I, Nebenjobber Klasse VI und Alleinerziehende Klasse II. Eine Übersicht über die besten Kombinationen:
Steuerklassen III/V: Erzielt einer der Partner mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens, bietet sich die Steuerklassenkombination III/V an. Klasse III gilt für den besser verdienenden Partner und V für den schlechter verdienenden Partner. Mit dieser Kombination verpflichten sich die Ehe- oder Lebenspartner allerdings auch, eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
Steuerklassen IV/IV:Erzielen Ehegatten und Lebenspartner etwa gleich hohe Arbeitslöhne, führt die Kombination der Steuerklassen IV/IV zu einem geringeren Lohnsteuerabzug als die Kombination III/V. Bei der Einkommensteuerveranlagung kommt es hier oft zu einer Steuererstattung. Hier besteht keine Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben.
Steuerklassen IV/IV mit Faktor: Die Kombination IV/IV mit Faktor soll dazu führen, dass weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung eintritt. Das wird allerdings nur dann erreicht, wenn der tatsächliche Arbeitslohn des Jahres dem zugrunde gelegten voraussichtlichen Lohn entspricht, was am Jahresende nachgeprüft wird. Daher ist eine Einkommensteuererklärung einzureichen.