ZDF und ARD Rundfunkgebühren: Wie die Überprüfung der Meldedaten ab Mai abläuft

Berlin. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln bekommt im Mai Daten von den Einwohnermeldeämtern. Er gleicht sie anschließend mit seinen eigenen ab.

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Bei Abweichungen lassen sich Wohnungen identifizieren, für die kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.

Nein. Die Einwohnermeldeämter beginnen mit der Datenlieferung am 7. Mai. Der Beitragsservice geht davon aus, dass der Großteil der Meldesätze bis Anfang Juli eingeht. „Wir rechnen mit einzelnen Nachlieferungen bis Ende des Jahres“, erklärt Beitragsservice-Geschäftsführer Stefan Wolf.

Der Abgleich der Daten erfolgt vollautomatisch. Aber die eigentliche Arbeit beginnt erst danach, wenn diejenigen Menschen angeschrieben werden, die keiner beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können. Damit will der Beitragsservice im Juli beginnen und im Juni 2019 fertig sein.

Der Stichtag 6. Mai hat nach Angaben des Beitragsservice vor allem technische Gründe. Das Datum sei in Abstimmung mit den Meldebehörden und den großen Rechenzentren von Ländern und Kommunen festgelegt worden.

Doch, die Einwohnermeldeämter übermitteln regelmäßig Informationen, wenn sich bei volljährigen Einwohnern wichtige Daten geändert haben, etwa bei Umzügen oder Sterbefällen. Übermittelt werden Angaben wie Vor- und Familienname, Familienstand, Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Adresse, Datum des Einzugs in die Wohnung oder Sterbedatum. Beim jetzigen Meldedatenabgleich werden die Daten sämtlicher volljährigen, in Deutschland zum Stichtag gemeldeten Personen übermittelt.

Ende 2016 waren rund 39,1 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice gemeldet. Wie sehr sich die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen in Deutschland seit dem letzten Meldedatenabgleich verändert hat, lässt sich aufgrund fehlender Erfahrungswerte und Statistiken nicht genau sagen. Deshalb gibt der Beitragsservice auch keine Prognose dazu ab, wie viele neu anzumeldende Wohnungen durch den neuen Abgleich realistisch sind.

Der Meldedatenabgleich in diesem Jahr ist insgesamt der zweite nach 2013/2014. „Ob ein regelmäßiger Meldedatenabgleich, etwa einmal pro Beitragsperiode alle vier Jahre, erforderlich ist, wird sich erst nach der Auswertung beantworten lassen“, sagt Wolf. „Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist festgelegt, dass die Länder den Meldedatenabgleich evaluieren. Die Rundfunkanstalten werden den Ländern die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.“

Der Beitragsservice rechnet mit Kosten von zwölf Millionen Euro für die Datenlieferungen und den anschließenden Versand der Schreiben an diejenigen, bei denen unklar ist, ob sie Beitrag zahlen müssen.

Die finanziellen Effekte des Meldedatenabgleichs sind nach Auskunft des Beitragsservices nicht valide abschätzbar. „Die spannende Frage ist, finden wir Wohnungen, für die zu Unrecht noch kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird und wie viele“, erläutert Wolf. Eine erste Prognose will der Beitragsservice im Frühjahr 2019 vornehmen. Die abschließenden Ergebnisse sollen 2022 vorliegen.

Bisher gibt es aus Sicht der Einrichtung in Köln keine Hinweise auf Proteste in größerem Umfang. „Das Beitragssystem und seine Regelungen sind inzwischen weitestgehend bekannt, auch der Meldedatenabgleich findet nicht zum ersten Mal statt“, sagt Wolf. „Insofern gehen wir davon aus, dass der überwiegende Teil derjenigen, die wir anschreiben werden, sehr sachgerecht reagieren wird.“

Der Beitragsservice versteht den Meldedatenabgleich als wichtige Aufgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt. „Mit der Umstellung der Rundfunkfinanzierung von der Gebühr auf den Beitrag stand immer die Frage im Raum, ob das neue System dauerhaft für Gerechtigkeit und konstante Erträge sorgen wird“, sagt Wolf. „Aufgrund fehlender Erfahrungswerte im Vorfeld der Systemumstellung konnten das weder der Gesetzgeber noch die Rundfunkanstalten mit letzter Gewissheit sagen. Der Meldedatenabgleich dient nun unter anderem der Überprüfung dieser Fragen.“ dpa