Schüler bei Projekten außerhalb der Schule unfallversichert

Stuttgart (dpa/tmn) - Ein Schüler ist auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn er sich außerhalb der Schule auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit befindet.

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Denn Projektarbeiten sind Teil des Unterrichts und stehen - wenn sie in der Schule selbst stattfinden - unter der Aufsicht von Lehrern. So entschied das Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az.:L 6 U 4904/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Ein Schüler war auf dem Nachhauseweg von einem Videodreh verunglückt. Den Schülern war im Musikunterricht die Aufgabe gestellt worden, einen Videoclip zum Thema Musik und Werbung zu drehen. Es war freigestellt, dies auch im privaten Bereich umzusetzen. Der Schüler wurde von einem Mitschüler angerempelt und fiel so unglücklich auf den Kopf, dass er ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt und seitdem an den Rollstuhl gefesselt ist. Die Berufsgenossenschaft wollte den Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkennen.

Das Urteil: Der Schüler hatte in zweiter Instanz Erfolg. Entscheidend sei, dass die Gruppenprojektarbeit eine organisatorisch von der Schule getragene Unternehmung gewesen sei, auch wenn sie im häuslichen Bereich stattgefunden habe. Wenn die Schule den minderjährigen Schülern die Entscheidung überlasse, wo sie die Aufgabe erledigen, führe dieser aufgelockerte Schulunterricht nicht dazu, dass die gesetzliche Schülerunfallversicherung entfalle. Projektarbeiten auch außerhalb der Schule gehörten mittlerweile zu einem modernen Unterrichtskonzept. Der Schutzbereich der Unfallversicherung decke diese Formen ab.