Shoppen im Ausland - Was Reisende beachten müssen

Potsdam (dpa/tmn) - Eine schicke Uhr aus der Schweiz oder Designermode aus Italien: Wer zum Shoppen ins Ausland fährt, sollte sich vorher mit den Regeln des Zolls vertraut machen. Sonst muss er unter Umständen bei der Heimreise kräftig draufzahlen.

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Für den Einkauf im Nicht-EU-Ausland gibt es Grenzen: Wer mit dem Auto oder dem Zug aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland zurückkehrt, darf Waren von bis zu 300 Euro dabei haben, erläutert Walid Mimoun, Sprecher der Bundesfinanzdirektion Mitte in Potsdam. Wer mit dem Flugzeug oder auf einem Schiff einreist, darf Mitbringsel im Wert von höchstens 430 Euro in seinen Koffer packen.

Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren liegt diese Grenze mit allen Verkehrsmitteln bei 175 Euro. Für alles, was darüber liegt, muss am Zoll nachgezahlt werden: Je nach Ware, Preis und Herkunftsland zwischen 15 und 19 Prozent.

Kein Problem sei der Einkauf in EU-Ländern, sagt Mimoun. „Es gibt keinen Unterschied, ob Sie Designerkleidung in Stuttgart oder in Mailand kaufen“, erläutert Mimoun. Waren für den eigenen Bedarf dürfen aus Ländern der EU - bis auf Ausnahmen wie Zigaretten oder Alkohol - zollfrei mit nach Deutschland gebracht werden.