Zweitwohnungssteuer muss Leistungsfähigkeit beachten
Karlsruhe (dpa) - Je geringer die Miete, desto höher die Steuer? Damit wollte sich der Inhaber einer Zweitwohnung in Konstanz nicht abfinden. Er ging bis zum Bundesverfassungsgericht - und bekommt nun Recht.
Eine Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig, wenn sie ohne nachvollziehbaren Grund mit steigender Miethöhe prozentual niedriger ausfällt. Eine solche degressive Gestaltung verletzt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Erste Senat erklärte die entsprechenden Satzungen der Stadt Konstanz am Freitag (14. Februar) für nichtig und gab der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, der für fünf Jahre eine Zweitwohnungssteuer von rund 3000 Euro zahlen sollte.
Der Beschwerdeführer hatte die Wohnung von seinen Eltern bekommen und wehrte sich über mehrere Instanzen hinweg vergeblich gegen den Steuerbescheid. Zuletzt scheiterte er 2009 vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Mannheim.
Die Zweitwohnungssteuer müsse sich als örtliche Aufwandsteuer nach der finanziellen Leistungsfähigkeit richten, erklärten die Karlsruher Richter. Dies leite sich aus dem Gleichheitsgebot in Artikel 3 des Grundgesetzes ab. „Der degressive Steuertarif bewirkt eine Ungleichbehandlung der Steuerschuldner, weil er weniger leistungsfähige Steuerschuldner prozentual höher belastet als wirtschaftlich leistungsfähigere.“ Zwar seien degressive Steuertarife nicht generell unzulässig, sie müssten aber gerechtfertigt sein.
Der Konstanzer Oberbürgermeister Ulrich Burchardt (CDU) kündigte nach der Karlsruher Entscheidung an, die Staffelung des Steuertarifs entsprechend der Vorgaben der Verfassungsrichter zu ändern: „Sobald
der komplette Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, wird die Stadt Konstanz zeitnah eine Satzungsänderung in die Wege leiten und voraussichtlich noch im April dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung und anschließend dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegen.“
Wieviele Kommunen in Deutschland ihre Zweitwohnungssteuer degressiv gestalten, ist nicht bekannt, der Deutsche Städtetag hat dazu keine Angaben. Experten gehen aber davon aus, dass eine relativ geringe Zahl die Steuertarife so wie Konstanz festgelegt hat. Beim Bund der Steuerzahler begrüßte Isabel Klocke die Entscheidung als eine positive Klarstellung und sagte: „Die Kommunen müssen sich an dieser Entscheidung orientieren und ihre Satzungen entsprechend gestalten.“