Spesen können Verletztenrente erhöhen

München/Berlin (dpa/tmn) - Nicht jeder gibt berufsbedingte Spesen auch aus. In dem Fall sind die Zahlungen dem Gehalt zuzurechnen und müssen dem Einkommen zugerechnet werden. Wichtig, wenn es um die Höhe der Verletztenrente geht.

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Bei der Berechnung des Jahreseinkommens muss die gesetzliche Unfallversicherung auch Spesen berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass die Spesen das Einkommen erhöht und nicht tatsächlich entstandene Kosten abgedeckt haben. Das entschied das Bayerische Landessozialgericht (Az.: L 3 U 619/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall erhielt ein Lkw-Fahrer für seine Auswärtstätigkeiten Spesen. Tatsächlich waren ihm aber keine Mehrkosten entstanden. Er übernachtete in der Fahrerkabine, der Lkw war mit Kühlschrank, Kaffeemaschine und Wasserkocher ausgestattet. Der Fahrer versorgte sich mit mitgebrachten Lebensmitteln. Nach einem Arbeitsunfall erhielt er auf unbestimmte Zeit Verletztenrente. Dabei berücksichtigte die Berufsgenossenschaft die Spesen bei der Berechnung des Jahreseinkommens nicht. Dagegen klagte der Mann.

Mit Erfolg: Spesen müssten dann dem Einkommen zugerechnet werden, wenn keine tatsächlichen Mehraufwendungen entstanden seien, befanden die Richter. Damit erhöhten sie das Einkommen und müssen bei der Verletztenrente berücksichtigt werden.