Steuererklärung für 2013 - Was Verbraucher wissen müssen
Berlin (dpa/tmn) - Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2013 rückt näher. Das dürfte manchen Steuerzahlern die ein oder andere schlaflose Nacht bescheren. Einige Änderungen sind zu beachten - eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen.
Abgabe: Der 31. Mai ist in diesem Jahr ein Samstag. Daher haben Bürger, die zur Abgabe verpflichtet sind, bis zum 2. Juni Zeit, die Unterlagen beim Finanzamt einzureichen.
VaSt: Von März an können Bürger die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) von ihrem Finanzamt nutzen. Informationen wie Name, Geburtsdatum und Adresse tauchen automatisch in der Steuererklärung auf. Der Vorteil: Viele Daten müssen nicht mehr selbst eingetragen werden.
Trennung aufgehoben:Ehepaare können sich nicht mehr getrennt steuerlich veranlagen lassen. Jeder Ehegatte kann einzeln nur noch die Kosten absetzen, die er auch getragen hat. Stellen die Ehegatten einen übereinstimmenden Antrag, können die Aufwendungen aber auch jeweils zur Hälfte abgezogen werden.
Grenze angehoben: Minijobber dürfen mehr behalten. Die Entgeltgrenze wurde von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Die Gleitzonenregelung gilt nun für Beschäftigungen mit einem Verdienst bis 850 Euro.
Pauschale erhöht: Ehrenamtliche können für das Jahr 2013 mehr von der Steuer absetzen. Ihre Pauschale wurde von 500 auf 720 Euro erhöht. Das betrifft zum Beispiel Vereinsvorstände, Bürokräfte im Verein, aber auch Schiedsrichter im Amateurbereich. Auch wer eine Nebentätigkeit etwa als Sporttrainer oder Mannschaftsbetreuer wahrnimmt, kann mehr angeben: Der Jahresfreibetrag steigt für 2013 von 2100 auf 2400 Euro.
Gerichtskosten: Bei einem arbeitsgerichtlichen Streit können die Aufwendungen als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt (Az.: VI R 23/10).