Steueridentifikationsnummer rechtmäßig
München (dpa) - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Klage gegen die 2008 eingeführte zentrale Steueridentifikationsnummer abgewiesen. Ein entsprechender Bericht des Bayerischen Rundfunks wurde der Nachrichtenagentur dpa vom Rechtsanwalt der Klägerin bestätigt.
Die höchsten deutschen Finanzrichter bejahten in München nach Angaben des BR zwar, dass die neue Steuernummer ein Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung sei. Aufgrund des überragenden Allgemeininteresses an der „Steuergerechtigkeit“ sei dieser Eingriff aber gerechtfertigt. Die neuen Steueridentifikationsnummern mit elf Ziffern werden seit 2008 an alle Bundesbürger - auch für Babys und Kleinkinder - verschickt.
Der BFH wollte am Dienstag (1. Februar) keine Stellung nehmen. Ein Sprecher verwies lediglich auf die Jahrespressekonferenz an diesem Mittwoch.
Der Rechtsanwalt Florian Bartels, der die Kläger - eine 24-jährige Frau und ihr heute dreieinhalbjähriges Kind - vertritt, will nun Verfassungsbeschwerde einlegen. Die derzeit gültige Rechtslage führe dazu, dass man im Normalfall gar nicht erfahre, wer wann welche personenbezogenen Daten vom Bundeszentralamt für Steuern abgefragt habe. „Das ist ähnlich verfassungswidrig wie die Vorratsdatenspeicherung der Telefondaten“, sagte Bartels dem BR.