Privat Versicherte zahlen selbst für Arzneigabe

Schleswig (dpa/tmn) - Wer privat krankenversichert ist, muss die Kosten für die Verabreichung von Medikamenten selbst tragen. Das entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Aktenzeichen: 16 U 43/11).

Die private Krankenversicherung müsse nur die Kosten für Arzneimittel bei einer medizinisch notwendigen Behandlung übernehmen, die Medikamentengabe sei hingegen eine nicht versicherte Leistung. So lautet das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes (Aktenzeichen: 16 U 43/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin mitteilt.

In dem verhandelten Fall lebte eine 90jährige Frau in einer Wohnung in einem Wohnstift mit betreutem Wohnen und nahm den Pflegedienst des Wohnstiftes in Anspruch, der ihr täglich drei Mal ihre Medikamente gab. Die Kosten für die Verabreichung summierte sich zu einer monatlichen Rechnung von über 800 Euro. Die Klägerin pochte auf ihren Anspruch auf häusliche Krankenpflege, die auch die Verabreichung der Medikamente umfasse. Die private Krankenversicherung berief sich hingegen auf den Krankheitskostenversicherungsvertrag, der nicht die Übernahme der Kosten für die Medikamentengabe umfasse.

Die Richter folgten diesem Argument. Gemäß dem Wortlaut des Vertrages müssten die Kosten für notwendige Arzneimittel übernommen werden, nicht aber die Kosten, die mit der Einnahme verbunden seien. Die Klägerin, die auf den Rollstuhl angewiesen ist und Pflegestufe I erhält, bekommt die Kosten auch nicht von ihrer privaten Pflegeversicherung erstattet.