Steuernachforderungen müssen sofort beglichen werden
Münster (dpa/tmn) - Ob berechtigt oder nicht - Nachforderungen des Finanzamtes können Steuerzahler in Bedrängnis bringen. Denn die Forderung muss sofort beglichen werden.
Das Gesetz schreibe vor, dass auch Steuern, über die Steuerpflichtiger und Finanzamt im Rahmen eines Einspruchs- oder Klageverfahrens streiten, zunächst zu zahlen sind, erläutert das Finanzgericht Münster. Allerdings könne auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.
Lehnt das Finanzamt den Antrag ab, könne sich der Steuerpflichtige mit einem Aussetzungsantrag an das zuständige Finanzgericht wenden. Dieses prüfe, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des durch den Einspruch angefochtenen Steuerbescheids bestehen oder die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unbillige Härte zur Folge hätte. Die Steuern müssten dann nicht gezahlt werden, bis die Streitfragen abschließend geklärt sind.