Ratgeber Gebühren Stichwort: Gebühren. Viele Kosten werden einfach gesetzt

Es ist ein harter Schlag für all jene, die in der heutigen Welt der Vergleiche leben, denn: Verglichen werden kann viel, aber eben nicht alles. Und das bedeutet auch: Wo ein Vergleich nicht möglich ist, sind Verbraucher der Gebührenfestsetzung schlichtweg ausgeliefert. Sie müssen hinnehmen, dass Stadt- und Gemeinderäte beschließen, was zu bezahlen ist. Wo Verbraucher heute noch die Chance haben, selbst auf die Kosten einzuwirken und wo nicht, verrät dieser Beitrag.

Angenommen eine vierköpfige Familie braucht 4500 Kilowattstunden Strom im Jahr, kann das Kosten zwischen 1.185,56 und 1.485,42 Euro bedeuten. Grund genug für die Krefelder Beispiel-Familie, zu vergleichen.

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Gibt es mehrere Anbieter, können Verbraucher selber entscheiden

Die Faustformel ist simpel: Immer dann, wenn es mehrere Anbieter am Markt gibt und nicht etwa die Stadt- oder Kommunalverwaltung eine Leistung für alle Bürger anbietet, dann haben Verbraucher die Chance auf die Gebühren einzuwirken. Bei Gas und Strom haben Verbraucher die Wahl:

Strompreise

Auch wenn es in vielen Orten Anbieter gibt, die von der Stadt oder vom Landkreis (mit-)getragen werden, und mit dem Namen „Stadtwerke“ auch zweifelsohne als solche zu erkennen sind, haben Verbraucher gerade bei Strom und Gas die Wahl, welchen Anbieter sie wählen. Im Vergleichsportal werden die Kosten eingetragen, die beim „alten“ Anbieter angefallen sind. Alternativ können die Kosten mit Blick auf die Anzahl der Bewohner geschätzt werden.

Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern wird im Strompreisvergleich mit 4500 Kilowattstunden veranschlagt. Nach der Eingabe der Postleitzahl (beispielsweise 47798 für Krefeld) wird die Region konkretisiert. Ausgewählt wird in diesem Beispiel die Stadtmitte. Anschließend gibt es eine lange Liste an Stromanbietern sowie einen Vergleichspreis des örtlichen Anbieters. Während die SWK Energie beispielsweise 1.485,42 Euro veranschlagen würde, gibt es dieselbe Menge Strom bei E.ON für 1.214,05 Euro. Auch Anbieter mit weniger bekannten Namen, wie etwa Hanwha Q CELLS, bieten deutlich attraktivere Preise an als der regionale Platzhirsch, nämlich 1.185,56 Euro.

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Gaspreise

Um mit günstigem Gas heizen zu können, können Verbraucher denselben Weg beschreiten wie beim Strompreis: Es gibt spezielle Vergleichsportale für Gaspreise, die den Direktvergleich ebenso simpel machen wie den Vergleich der Stromkosten. Um selbst entscheiden zu können, ob ein Gaspreisangebot günstig oder teuer ist, ist es wichtig, die Preislage im Land zu kennen: Im Juni 2019 lag der Durchschnittspreis für Gas bei 5,93 Cent pro Kilowattstunde.

Die regionalen Preisunterschiede sind auf das Verteilnetz zurückzuführen. Der örtliche Anbieter verlangt quasi von allen Gasanbietern eine Art Nutzungsgebühr für die Benutzung der Gasleitungen. Diese Gebühr richtet sich nach dem Alter der Netze, nach dem Zustand dieser, nach der Dichte der Besiedlung und nach dem Gelände. Der Regionalvergleich zeigt: Am günstigsten ist der Strompreis aktuell im Saarland; in Hamburg und Berlin fällt er deutlich höher aus.

Ein Beispiel: Gesetzt den Fall, die vierköpfige Familie, die bereits zu Beginn bemüht wurde, lebt auf 150 Quadratmetern; ebenfalls in Krefeld. Dann rechnet der Online-Vergleich mit einem Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden im Jahr. Dieser Wert kann nachjustiert werden, wenn die Familie bereits weiß, mehr oder weniger Gas zu verbrauchen. Auch in diesem Vergleich geht das Portal davon aus, dass die SWK Energie der Grundversorger ist. Rein mit Blick auf die Gaskosten, die in nur einem Jahr anfallen, bietet Vattenfall einen Preis von 912,40 Euro im Jahr an, E.ON liegt bei 926,26 Euro. Schnell könnten Interessierte sogar berechnen, wie hoch die Kosten im Vergleich dazu in der Neusser Innenstadt wären (Postleitzahl 41460). Dort bietet Vattenfall den günstigsten Preis (908,60 Euro). Der Preis von E.ON liegt bei 922,11 Euro. Spannend wird dieser Regionalvergleich insbesondere dann, wenn noch unklar ist, wo eine Immobilie gekauft oder gebaut werden soll.

Für rein kommunale Leistungen gibt es keine Vergleichs- bzw. Wechseloptionen

Die Gebühren, die für Wasser, Müll und die Benutzung des Friedhofs erhoben werden, müssen die Bürger hingegen bezahlen, ohne eine Wahl zu haben. Die Wasserversorgung ist Aufgabe der Kommune, auch die Abfallbeseitigung fällt hierunter. So steht auf der Agenda der Stadtratssitzung in Kempen die Entscheidung über Grabgebühren und Müllkosten an. Bereits heute sei klar, dass die Kosten für die Müllentsorgung fallen werden, wohingegen die Kosten für die Grabgebühren voraussichtlich ansteigen. In aller Regel weisen die Kommunen transparent aus, was die Bürger der Stadt zu berappen haben.

Ein Beispiel: Bleiben wir beim Beispiel Krefeld, dann hat eine Krefelder Familie diese Kosten zu tragen:

- Abwassergebühren in Krefeld: 3,39 Euro kostet ein Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser. 1,63 Euro kostet ein Kubikmeter eingeleitetes Grundwasser. 1,14 Euro wird pro Quadratmeter an verbauter Grundstücksfläche erhoben.

- Müllgebühren in Krefeld: Die Müllgebühren der Stadt richtet sich nach der Menge in Litern sowie nach der Transportart. Die Jahresgebühr für die 60-Liter-Tonne liegt beim Benutzertransport bei 114,96 Euro; beim Mannschaftstransport bei 153,60 Euro. Bei der 240-Liter-Variante kostet der Benutzertransport 763,32 Euro und der Mannschaftstransport 840,48 Euro. Bei der 120-Liter werden unterschiedliche Gebühren erhoben für die wöchentliche oder die 14-tägige Leerung.

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In anderen Fällen wiederum haben diejenigen, die bezahlen sollen, durchaus eine Wahl: Die Marktbeschicker in Hilden müssen künftig mehr Geld dafür berappen, um den Bürgern frische Produkte anzubieten. Bezahlen sie nicht mehr, müssen sie sich einen anderen Standplatz suchen.