Strategie gegen steigende Beiträge - Was PKV-Kunden tun können

Berlin/Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Seit Jahren steigen die Beiträge für die Private Krankenversicherung (PKV). Grund sind meist höhere Kosten für Therapien und Medikamente. Wem das gegen den Strich geht, hat einige Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.

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Jeder privat Krankenversicherte hat drei Möglichkeiten, auf eine Beitragserhöhung zu reagieren. „Grundsätzlich hat man im Fall einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht“, erklärt Dirk Lullies, Pressereferent des Verbands der Privaten Krankenversicherung in Berlin. Zum einen kann man seinen Vertrag kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Das ist aber oft mit Nachteilen verbunden.

Der Grund: Versicherte, die schon vor 2009 PKV-Kunden waren, verlieren ihre Altersrückstellung. Versicherte, die ab 2009 Kunde einer privaten Kasse wurden, können ihre Altersrückstellung in Höhe des Basistarifs zum neuen Versicherer mitnehmen. Grundsätzlich lässt sich sagen: „Je länger man privat versichert ist, umso größer ist der Verlust an Altersrückstellung“, sagt Lullies.

Eine andere Möglichkeit ist, innerhalb des Versicherungsunternehmens den Tarif zu wechseln - und zwar nicht nur wegen einer Beitragserhöhung, sondern jederzeit innerhalb des Versicherungsjahres. „Der Vorteil ist, dass in diesem Fall die Rückstellung erhalten bleibt“, sagt Lullies. Und wenn der neue Tarif keine Mehrleistungen hat oder man auf diese freiwillig verzichtet, ist auch keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. „Es lohnt sich immer, sich nach anderen Tarifen zu erkundigen.“

Zum Beispiel können Versicherte, die bereits vor dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert waren, in den Standardtarif wechseln. Wer sich erst nach dem 31.12.2008 privat krankenversichert hat, kann den Basistarif nutzen. Bis auf wenige Ausnahmen sind dann nur noch die Leistungen abgedeckt, die auch die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Im kommenden Jahr wird der Beitrag bei etwa 630 Euro liegen - dem Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sollte sich ein Versicherungsunternehmen weigern, dem Wechselwunsch nachzukommen, sollten Versicherte unabhängige Hilfe in Anspruch nehmen, rät Bianca Boss, Pressesprecherin vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg. Beschweren kann man sich auch beim Ombudsmann für private Krankenversicherung.

Schließlich können Versicherte auf eine Beitragserhöhung reagieren, indem sie auf Leistungen verzichten. „Wer die Luxus-Variante hat, kann das relativ einfach machen“, erläutert Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Versicherte, die nicht mehr arbeiten, verzichten etwa auf Krankentagegeld. Oder sie begnügen sich im Falle eines Krankenhausaufenthalts mit einem Mehrbett- statt einem Einzelzimmer.

Allerdings sollten Leistungskürzungen genau abgewogen werden. „Meist hat man sich ja privat versichert, um besser versichert zu sein als die gesetzlich Versicherten“, warnt Boss. „Dies nimmt man sich dann mit der Kürzung bestimmter Leistungen.“

Außerdem können Versicherte den Selbstbehalt erhöhen. „Das hängt aber vom Gesundheitszustand ab und sollte jeder individuell entscheiden“, warnt Lullies. Wer oft krank ist, sollte die Finger davon lassen. Zudem bringt eine höhere Selbstbeteiligung ebenfalls eine finanzielle Mehrbelastung des Verbrauchers mit, sagt Boss.

Ganz grundsätzlich rät Verbraucherschützer Grieble Privatversicherten, das Risiko der Beitragssteigung von vornherein einzukalkulieren und regelmäßig Geld für den Fall einer Beitragserhöhung zurückzulegen. Denn seiner Meinung nach wird das Risiko von exorbitanten Steigerungen in nächsten Jahrzehnten nicht geringer. „Die Steigerungen werden sicherlich höher.“