Stromsperrung vermeiden - Monatliche Abschläge weiter zahlen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Energieversorger können nicht einfach den Strom abstellen. Zunächst müssen Kunden mit mindestens 100 Euro im Rückstand sein, außerdem müssen die Versorger die Sperrung vier Wochen vorher schriftlich androhen und drei Werktage zuvor zusätzlich ankündigen.
„Verbraucher sollten frühzeitig auf eine solche Androhung reagieren“, sagt Claudia Bruhn von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das ist sinnvoll, denn nach der Sperrung gilt: „Etwa ein Drittel der Versorger lässt sich dann nur noch auf Einmalzahlungen ein“, warnt die Verbraucherschützerin.
Wer vermeiden will, dass er Nachforderungen und Gebühren auf einen Schlag zurückzahlen muss, sollte sich mit dem Versorger also sofort - am besten schriftlich - in Verbindung setzen. Häufig lassen sich dann Ratenzahlungen oder Fristverlängerungen vereinbaren. Wer sich zahlungsbereit zeigt, kann die Sperrung, sowie Zusatzkosten oft verhindern, so die Verbraucherschützerin.
Deshalb sollten Verbraucher auf keinen Fall ihre Zahlungen plötzlich ganz einstellen, sagt Bruhn. Auch wenn sie beispielsweise Nachforderungen nicht gleich begleichen können, sollten sie die monatlichen Abschläge weiterzahlen. Wichtig dabei: „Auf der Überweisung sollte es einen klaren Hinweis geben, welcher Anteil der Summe auf laufende Abschlagszahlungen entfällt und welcher auf die Altforderung“, rät Bruhn. Denn nur so können erneute Zahlungsrückstände vermieden werden.
Manche Verbraucher zahlen auch aus Protest ihre Rechnungen nicht, weil sie mit Preiserhöhungen ihrer Versorger nicht einverstanden sind. Bruhn rät davon ab. „Besser ist es unter Vorbehalt zu zahlen, der Erhöhung zu widersprechen oder gleich den Anbieter zu wechseln“, so die Verbraucherschützerin. Grundsätzlich sollten Verbraucher ihre Abschlagszahlungen überprüfen und diese gegebenenfalls an den tatsächlichen Energieverbrauch anzupassen.
Achtung: Manche Verbraucher vergessen auch schlichtweg, sich nach einem Umzug beim Versorger der alten Wohnung abzumelden. „Das ist wichtig, denn sonst kann der alte Energieversorger plötzlich Nachforderungen stellen“, sagt Bruhn.
Gerade Verbraucher, die wenig Geld haben, müssen bei ihren Zahlungen klare Prioritäten setzen: „Stromkosten und die Miete sollten sie immer zuerst begleichen“, rät Bruhn. Denn sonst droht eben die Kündigung oder Sperrung. Gut zu wissen: Hartz-IV-Empfänger und Menschen, die Leistungen vom Sozialamt beziehen, können ihre Abschläge auch direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überweisen lassen. Die entsprechenden Anträge gibt es bei den zuständigen Behörden. Beratung erhalten Stromkunden zusätzlich bei den Verbraucherzentralen.
Im vergangenen Jahr sei die Zahl der Stromsperren so stark wie noch nie gestiegen, so übereinstimmende Medienberichte unter Berufung auf einen neuen Bericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts berichten. Demnach liegt der Höchstwert 2014 bei fast 352 000 Fällen - rund 700 Stromsperren mehr als im Jahr davor.