Tasche vergessen: Einsatz muss nicht bezahlt werden
Berlin (dpa/tmn) - Terrorgefahr: Wer seine Sporttasche versehentlich an der Bushaltestelle stehen lässt und einen Polizeieinsatz auslöst, muss nicht mit rechtlichen Folgen rechnen.
Fahrlässiges Verhalten sei noch keine Straftat, sagte der Sprecher der Berliner Polizei, Thomas Neuendorf. Daher müsse er in diesem Fall auch nicht für die Kosten des Einsatzes aufkommen.
Vorsätzliches Handeln kann dagegen teuer werden: Der Betreffende müsse die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen tragen, sagte Neuendorf. „Die Entschuldigung, das Ganze sei nur ein Scherz gewesen, reicht nicht aus.“ In diesem Fall drohe sogar eine Freiheitsstrafe. Außerdem würden die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt. Generell sollte in Zeiten der erhöhten Terrorgefahr jeder gut auf seine Taschen achten, rät Neuendorf. „Jeder sollte sich bewusst sein, dass eine vergessene Tüte einen großen Einsatz auslösen kann.“