Test: Banken verheimlichen Provisionen
Berlin (dpa) - Nach der Finanzkrise versprachen die Banken mehr Transparenz. Doch bei Provisionen, die sie für den Wertpapierverkauf berechnen, spielen viele Institute mit verdeckten Karten, beklagen Verbraucherschützer.
Viele Banken und Sparkassen lassen ihre Kunden über die kassierten Provisionen beim Verkauf von Wertpapieren nach wie vor im Dunkeln. Mehr als die Hälfte der Institute verweigerte Auskünfte dazu völlig oder teilweise, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch (14. September) in Berlin nach einer Stichprobe mitteilte. Häufig würden Vergütungen nicht klar in Euro, sondern nur „in Prozent von irgendwas“ genannt, kritisierte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Nötig sei eine Sonderprüfung der Finanzaufsichtsbehörde Bafin. Standards für einheitliche Informationen müssten gesetzlich festgelegt werden. Die Kreditwirtschaft wies die Vorwürfe zurück.
Nur vier von 172 untersuchten Auskünften von Banken und Sparkassen seien aussagekräftig gewesen. Dies sei „ein Trauerspiel“, sagte Billen. Für Verbraucher sei der Kauf von Wertpapieren wie Aktien, Investmentfonds oder Zertifikaten „ein Vertrauensgeschäft“. Nur in Kenntnis der Provision könne ein Kunde aber abwägen, ob ihm ein Produkt verkauft wird, weil die Bank sehr viel daran verdiene oder es für ihn tatsächlich den größten Nutzen habe.
Für die Studie hatten Verbraucher nachträglich Informationen von Geldinstituten verlangt. Dabei wurden - wenn überhaupt - verschiedene Gründe für Auskunftsverweigerung genannt: angebliche Verjährung von Ansprüchen, bereits erteilte allgemeine Auskünfte oder dass eine Information nur gegen erneute Rechnung möglich sei. Von insgesamt 172 Antworten hätten 62 überhaupt Angaben zu Provisionen enthalten.
Die Dachorganisation der Kreditwirtschaft erklärte, Sparkassen und Banken legten bei Geschäftsabschluss „alle Zuwendungen offen, die sie von dritter Stelle erhalten“. Dazu dienten Broschüren, Info-Blätter und das Beratungsgespräch. Nach einem Geschäftsabschluss könne jedoch „nicht ohne weiteres von einem Ankunftsanspruch“ ausgegangen werden.“ Dies sei vor allem nicht der Fall, wenn es um Festpreisgeschäfte gehe. Dies bedeutet, dass Geldinstitute Wertpapiere auf eigene Rechnung kaufen und dann aus ihrem eigenen Bestand weiterverkaufen.
Der vzbv verwies dagegen darauf, klassischerweise handele es sich um Kommissionsgeschäfte, bei denen eine Bank Wertpapiere auf Rechnung des Kunden auf dem Markt kauft. Der Bundesgerichtshof habe hierfür die Offenlegung von Provisionen bestätigt. Erforderlich sei, dass Informationen für die Kunden jeweils einzeln Abschluss- und Folgeprovisionen sowie Angaben nach Kalenderjahren enthielten.
Das Bundesverbraucherministerium betonte, Provisionen müssten verständlich offengelegt werden. Sie beeinflussten die Werthaltigkeit einer Anlage, zudem müssten Kunden das Verkaufsinteresse von Banken eindeutig erkennen können. Die Bafin müsse die geltende Rechtslage durchsetzen, sagte ein Sprecher. Ob darüber hinaus weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf bestehe, sei zu prüfen.