Testamente leben länger - auch über eine Operation hinaus

Düsseldorf (dpa/tmn) - Viele Patienten regeln vor einer riskanten Operation noch kurzerhand ihren Nachlass. Doch ist ein solches Testament auch nach der geglückten OP noch gültig? Ja, befand das Oberlandgericht (OLG) Düsseldorf, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

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In dem verhandelten Fall (Az.: I-3 Wx 191/14) litt die Erblasserin an Leukämie. Sie musste sich einer Biopsie unterziehen. Diese verlangt eine örtliche Betäubung. Die Frau hatte Angst und errichtete kurz vor dem Eingriff auf einem kleinen Zettel formwirksam ein Testament: „Dies ist mein Testament: Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, vermache ich mein ganzes Vermögen meinem Lebensgefährten. Dieses ist mein letzter Wille.“ Der Eingriff verlief ohne Komplikationen. Die Erblasserin starb aber fünf Monate später. Der Lebensgefährte hielt sich für den Alleinerben. Die Schwester sowie die Neffen und Nichten der Verstorbenen sahen das anders.

Das OLG Düsseldorf gab dem Lebensgefährten Recht. Formulierungen wie „Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen“ seien auslegungsbedürftig. Es müsse entschieden werden, ob es sich um eine Bedingung für die Erbeinsetzung oder die bloße Angabe eines Motivs handelt. Anders formuliert: Es ist zu fragen, ob die Erblasserin ihren Lebensgefährten nur dann als ihren Erben einsetzen wollte, wenn bei diesem konkreten Eingriff etwas passiert oder generell. Von Ersterem könne ohne weitere Anhaltspunkte in diesem konkreten Fall nicht ausgegangen werden, urteilen die Richter.