Gesetz zur Elektroschrott-Rücknahme tritt in Kraft
Berlin (dpa) - Um sich den Weg zum Recyclinghof zu sparen, können Deutschlands Verbraucher ihre alten Handys, Toaster und Computer künftig auch im Handel zurückgeben. Das entsprechende
startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s1739.pdf%27]__1445591844029">Gesetz, das bereits im Juli den Bundestag passiert hatte, ist jetzt in Kraft getreten.
Es verpflichtet die Händler, kleinere Geräte in jedem Fall und größere beim Kauf eines neuen Geräts kostenlos zurückzunehmen. Ein Kaufbeleg muss für die Rückgabe nicht vorgelegt werden. Unmittelbar ändert sich für den Verbraucher wenig: Viele große Geschäfte nehmen den Elektroschrott ihrer Kunden schon seit Jahren freiwillig zurück. Allen anderen wird eine Übergangsfrist von neun Monaten gewährt.
Kleinere Fachhändler sind ohnehin nicht betroffen, denn die Regelung gilt erst ab einer Lagerfläche von 400 Quadratmetern. Verbraucher, die kein gleichwertiges Ersatzgerät kaufen wollen, müssen zudem sicherstellen, dass ihr Altgerät eine Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern hat - oberhalb dieser Grenze ist der Handel nämlich nicht zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
Trotzdem ist Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) überzeugt, „dass in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher“. Dies sei die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht hingegen zu viele Ausnahmen zugunsten des Einzelhandels. „In den allermeisten Läden werden Kunden mit ihren alten Geräten weiterhin nach Hause geschickt“, kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Die Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue Gesetz nicht verbraucherfreundlicher.“