Unbestellte Waren müssen nicht bezahlt werden
Halle (dpa/tmn) - Verbraucher müssen unbestellte Ware nicht annehmen und bezahlen. Genauso wenig müsse die ungebetene Sendung aufbewahrt oder zurückgesandt werden, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
08.02.2011
, 12:17 Uhr
Hintergrund sind zahlreiche Fälle, in denen Verbraucher Gedenkmünzen der Collection „US-Präsident Barack Obama“ erhalten haben, ohne diese bestellt zu haben. Dafür sollten die Betroffenen inklusive Versand 7,45 Euro zahlen. Eine Warenlieferung ohne Bestellung sei aber unzulässig, erläutern die Verbraucherschützer.