Vandalismus: Schäden meist selbst bezahlen
Köln (dpa/tmn) - Für Vandalismusschäden müssen Betroffene in der Regel selbst aufkommen. „Nur Brand- und Glasschäden sind von den Versicherungen meist abgedeckt“, sagt Hubert van Bühren von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungen im Deutschen Anwaltverein.
Alle anderen Schäden - wie demolierte Haustüren - müssten die Betroffenen aus der eigenen Tasche bezahlen. Sowohl bei der Gebäude-, der Auto- und auch der Hausratversicherung seien Glasbruch und Brandschäden abgedeckt, erläutert van Bühren. Werde etwa ein Kinderwagen angezündet oder eine Scheibe eingeworfen, übernehme die entsprechende Versicherung die Kosten.
Zu erheblichen Schäden kann es allerdings auch kommen, wenn Randalierer oder aggressive Jugendliche gegen Autos treten: Die Kosten für die Reparatur einer zerbeulten Motorhaube seien durch eine Vollkaskoversicherung in der Regel abgedeckt, sagt van Bühren. Bei einer Teilkaskoversicherung gehe der Versicherte hingegen leer aus. Generell sollten Versicherte eine Anzeige erstatten. Das sei Voraussetzung für die Regulierung des Schadens, so der Experte.