Aufbewahrungsfristen für Dokumente

Berlin (dpa/tmn) - Unternehmer müssen Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufbewahren. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Auch digitale Aufzeichnungen müssen demnach zehn Jahre lang gespeichert werden.

Empfangene oder abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätzlich sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Entsorgt werden können Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2000, Inventare, die bis 31. Dezember 2000, oder Jahresabschlüsse, die bis zum 31. Dezember 2000 oder früher aufgestellt worden sind. Empfangene Handels- beziehungsweise Geschäftsbriefe und Durchschriften abgesandter Handels- beziehungsweise Geschäftsbriefe, die bis zum 31. Dezember 2004 oder früher abgesandt wurden, können ebenfalls vernichtet werden.