Im Handel nicht auf Lockvogelangebote hereinfallen

Hamburg (dpa/tmn) - Kunden sollten bei Preisen im Handel genau hinsehen. Denn oft werden sie mit Lockvogelangeboten geködert, wie die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt.

So seien Verbraucher bei Preissenkungen in einer Drogeriekette in die Irre geführt worden: Bei reduzierten Artikeln war die Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers als ehemaliger Verkaufspreis angegeben worden. Dieser war weit höher als der echte Ladenpreis, der Rabatt erschien dadurch größer.

Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale von 100 Artikeln ergab ein deutliches Bild: In nur zehn Prozent der Fälle stimmte die UVP mit dem ehemaligen Ladenpreis überein. Bei über 90 Prozent der Produkte gab es hingegen zum Teil große Differenzen. Bei einer Zahnbürste etwa wurde mit einer Ersparnis von 13 Euro geworben. Tatsächlich sei der Preis aber nur um 3,96 Euro gesenkt worden.

Kunden könnten solche Tricks erkennen, wenn sie in den Regalen nach hinten greifen, raten die Verbraucherschützer. Dort fänden sich oft noch Packungen mit den alten Verkaufspreisen.