Auf der Skipiste: Haftpflicht auch für Kinder
Berlin (dpa/tmn) - Ältere Kinder sollten eine eigene Haftpflichtversicherung haben, wenn sie auf die Skipiste gehen. Denn für von ihnen verursachte Schäden können sie verantwortlich gemacht werden.
„Ab einem Alter von sieben Jahren sind Kinder grundsätzlich deliktfähig“, erklärt Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin. „Das heißt: Sie können für Schäden, die sie verursachen, zur Verantwortung gezogen werden.“ Anders verhalte sich das bei kleineren Kindern: „Bis zum siebten Lebensjahr sind Kinder dem Gesetz zufolge nicht verantwortlich für Schäden, die sie anderen zufügen.“
Verursacht ein Fünfjähriger auf einer Skipiste einen Unfall, bekomme das Opfer keinen Schadenersatz. Allerdings müssten die Eltern ausreichend auf ihr Kind aufpassen. Das bedeutet, dass sie es nicht alleine fahren lassen sollten. Generell haben Eltern auf der Piste eine erhöhte Aufsichtspflicht, sagt Risch. Dabei müssten sie ihre Kinder aber nicht auf Schritt und Tritt überwachen. Wenn zum Beispiel ein neunjähriges Kind sehr sicher auf Skiern sei, dürfe es auch mal alleine fahren. Umgekehrt müsse aber auf einen gleichaltrigen Skianfänger besser geachtet werden.