Handwerker-Rechnung: Arbeitskosten absetzen
Berlin (dpa/tmn) - Mieter oder Hausbesitzer sollten sich auf Handwerker-Rechnungen die Arbeitskosten ausweisen lassen. Das Finanzamt erkenne 20 Prozent davon bei der Steuererklärung an. Nicht berücksichtigt würden hingegen Materialkosten.
Materialkosten sollten von den übrigen Kosten getrennt aufgeführt werden, erklärt die Stiftung Warentest in ihrem neuen „test“-Heft. Abgesetzt werden könnten nur Kosten, die im Zusammenhang mit einer Reparatur, Modernisierung oder Wartung entstehen, so die Experten. Neubauten würden steuerlich nicht gefördert. Die Rechnung dürfe nicht bar bezahlt, sondern müsse überwiesen werden. Das Finanzamt akzeptiert als Beleg sowohl die Rechnung als auch den Kontoauszug. Beides müsse aber nur auf Verlangen vorgelegt werden.