Unnötige Gebühren vermeiden - für ausreichend Kontodeckung sorgen

Stuttgart (dpa/tmn) - Statt zum Bargeld greifen viele Kunden beim Einkauf gerne auch zu ihrer Bankkarte. Doch wenn das Konto keine Deckung mehr aufweist, wird der zu zahlende Betrag meist höher als erwartet.

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Lässt der Kontostand keine Abbuchung mehr zu, hat der Bankkunde das Nachsehen. „Die Folge können unangenehme Mehrkosten sein“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Denn wer an der Kasse die Rechnung mit Karte und Unterschrift begleicht, hat den Einkauf noch nicht bezahlt, sondern nur einen Auftrag erteilt, das Geld per Lastschrift vom Konto abzubuchen.

Das heißt: Wenn der Dispo-Kredit des Kunden voll ausgeschöpft ist, kann die Bank das Einlösen der Lastschrift verweigern. „Dann kann es teuer werden“, erklärt der Finanzexperte. Denn die Bank muss ihren Kunden über die geplatzte Lastschrift benachrichtigen. „Sie kann für die Benachrichtigung sogar ein Entgelt verlangen, aber nur, wenn sie dies im Preisverzeichnis so vereinbart hat.“

Außerdem bleibt der Händler in diesem Fall auf einer offenen Forderung sitzen. Die Unternehmen starten meist einen zweiten Versuch, das Geld einzuziehen. Gelingt das, muss der Kunde nur die Gebühren übernehmen, die die Bank dem Händler für die Rückgabe der ersten Lastschrift in Rechnung gestellt hat. Einige Händler verlangen darüber hinaus allerdings Bearbeitungsgebühren.

Schlägt der zweite Einzugsversuch fehl, wird es meist noch teurer. Die Kosten der Anforderung der Adresse von der Bank für die Zustellung der Mahnung werden zunächst dem Händler in Rechnung gestellt. Anschließend werden sie an den säumigen Zahler genauso weitergereicht wie etwa Mahngebühren und Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros. „Achten Sie also beim Einkauf darauf, dass Ihr Konto gedeckt ist“, rät Nauhauser. Nicht passieren kann das übrigens Kunden, die mit Karte und Geheimzahl (PIN) oder per Kreditkarte bezahlen: Hier wird die Kontodeckung direkt bei der Zahlung geprüft.